Ausschreibung: Förderpreis 2017/2018 der Arthur Boskamp-Stiftung

Ausschreibung Förderpreise 2017/2018
Die Arthur Boskamp-Stiftung schreibt für den Zeitraum 2017/2018 wieder zwei Förderpreise aus. Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen,
die nachweislich einen Bezug zu Norddeutschland haben oder hatten.(*)
Im Prinzip setzt die Ausschreibung keine thematischen und medialen künstlerischen Beschränkungen.(**)
Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2017 (es gilt der Poststempel).
Die Jurysitzung findet voraussichtlich Ende Februar statt.
Bewerbung bitte senden an:
Arthur Boskamp-Stiftung M.1
Künstlerische Leitung
Breite Str. 18
25551 Hohenlockstedt
(*) Bewerber*innen für den Förderpreis der Arthur Boskamp-Stiftung müssen die nachstehend aufgeführten Kriterien erfüllen:
Bewerber*innen müssen in Norddeutschland (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen) geboren oder wohnhaft sein,
ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben oder in ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit einen Bezug zur norddeutschen Region hergestellt haben.
Der Studienabschluss der Bewerber*innen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen.
Bewerber*innen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen.
Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren, können nicht berücksichtigt werden.
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(**) Im Prinzip setzt die Ausschreibung keine thematischen und medialen künstlerischen Beschränkungen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf Einreichungen gelegt,
– in denen wir einem erweiterten, nicht-normativen Körperverständnis begegnen;
– in denen Körper fragil, prekär, deviant, post-human, mit und ohne Organe sein können;
– in denen identitäre Zuschreibungen verfremdet, destabilisiert oder erweitert werden;
– in denen ein Sprechen mit Anderen und Darstellen von etwas anderem das eigene Einbezogensein mitdenkt;
– in denen die Entstehung, Anwendung und Verbreitung von Wissen mannigfaltig und un-diszipliniert sein kann;
– in denen Widersprüche nicht gelöst werden müssen.

Bei der Bewerbung ist ein überzeugender Ansatz mit offenen und möglichen Suchbewegungen wichtiger als die ausformulierte Darstellung eines abschließenden Ergebnisses.
Das so skizzierte Blickfeld widerspricht dabei nicht der prinzipiellen Offenheit der Ausschreibung, sondern vermittelt mögliche Interessen und Hintergründe in der Jury.
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Mit dem Förderpreis sind, wenn gewünscht, eine Förderpreis-Publikation (welche als Teil des künstlerischen Projektes begriffen werden sollte und gesondert gefördert wird) und begleitende oder Abschlusspräsentationen (Ausstellung, Veranstaltung o.a.) im M.1 verbunden. Angenommene Projekte erhalten 2017 2000 € und 2018 noch einmal 1000 € Förderpreisgeld – für Gruppen wird diese Summe um 1000 € aufgestockt. Zusätzlich zum Förderpreis können die stiftungseigene möblierte Wohnung und ein Atelier für drei Monate kostenlos genutzt werden.

Die künstlerische Unabhängigkeit der Preisträger*innen wird garantiert.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury bestehend aus: Ulrike Boskamp (Vorstand Arthur Boskamp-Stiftung), Joerg Franzbecker (Künstlerischer Leiter 2017/2018 Arthur Boskamp-Stiftung), Suza Husse (Künstlerische Leitung DISTRICT, Berlin) und Yvonne Wilhelm (Künstlerin / knowbotiq, ZHdK Zürich).